Seit Januar 2023 gilt im Kanton Bern gilt im Kanton Bern eine neue, revidierte Fassung des Energiegesetzes. Im vorliegenden Beitrag befassen wir uns mit den Neuerungen in Bezug auf Ölheizungen in Gebäuden.

Wir wünschen Ihnen gute Lektüre!

Ihr Team der eberhart Anwaltskanzlei

Eberhart Anwaltskanzlei

Beitrag veröffentlicht am

24. April 2023

Autor

Eberhart Anwaltskanzlei

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen