Der Stolperstein „wichtiger Grund“ bei der fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis kann gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen aus wichtigen Gründen fristlos, also mit sofortiger Wirkung, aufgelöst werden, sowohl von der Arbeitgeberin wie vom Arbeitnehmer. Die kündigende Vertragspartei muss für die fristlose Auflösung einen „wichtigen Grund“ haben. Verständlicherweise bestehen zwischen der kündigenden und der gekündigten Vertragspartei oft unterschiedliche Ansichten, ob nun wirklich ein Grund vorliegt, der so wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst werden muss.

In unserem vorliegenden Beitrag wollen wir Ihnen einige Eckpfeiler zu diesem „wichtigen Grund“ aufzeigen. Wir gehen kurz in allgemeiner Weise darauf ein, was juristisch unter dem Begriff verstanden wird. Schwergewichtig erläutern wir Ihnen anhand verschiedener, realer Fälle, wie die Gerichte die Frage beantwortet haben, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht. Abschliessend haben wir Ihnen im Beitrag zudem einen Link zu einer kleinen anonymen Umfrage hinterlegt, in der Sie mit drei Fällen konfrontiert werden und entscheiden können, ob für Sie ein „wichtiger Grund“ vorliegt oder nicht. Alternativ erreichen Sie die Umfrage auch unter diesem Link. Die Umfrage bleibt aufgeschaltet bis Anfang August 2022.

Beitrag veröffentlicht am

5. Juli 2022

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S.

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