Seit Januar 2023 gilt im Kanton Bern gilt im Kanton Bern eine neue, revidierte Fassung des Energiegesetzes. Im vorliegenden Beitrag befassen wir uns mit den Neuerungen in Bezug auf Ölheizungen in Gebäuden.
Wir wünschen Ihnen gute Lektüre!
Ihr Team der eberhart Anwaltskanzlei