Das Mittelalter ist bekannt für grausame Strafen und Foltermethoden. Glücklicherweise hat sich unser Strafrechtssystem stark weiterentwickelt und humanisiert!
Schon gewusst? Im Bundesbrief von 1291 gibt es auch strafrechtliche Regelungen: So wurde z.B. bei Mord die Todesstrafe oder Verbannung verhängt und ein Brandstifter sollte verbrennt werden.
Prozess
Heute muss das Gericht den Tathergang und die Schuld eines Angeklagten beweisen. Es gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Im frühen Mittelalter mussten die Parteien selber die Wahrheit beweisen mit einem Reinigungseid und mit Eideshelfer, welche die Wahrheit des Gesagten bekräftigten. Widersprachen sich die Aussagen der Parteien, dienten Gottesurteile als Beweismittel: Wenn z.B. ein Beschuldigter ohne Verletzungen ein glühendes Eisen halten konnte, war er schuldlos.
Im Hoch- und Spätmittelalter wurde das Geständnis das wichtigste Beweismittel. Geständnisse hat man meist unter Folter erzwungen.
Der Untersuchungsprozess fand damals hinter verschlossenen Türen statt, jedoch wurde das Urteil öffentlich vollstreckt. So waren die Todesstrafen ein Spektakel, wo sich die Menschen versammelten. Diese öffentlich vollstreckten Urteile dienten auch der Abschreckung der Menschen um gegen die steigende Armutsdelinquenz zu kämpfen.
Strafen
Im Mittelalter wurden vor allem sogenannte peinliche Strafen verhängt, die mit Schmerzen oder Tod verbunden waren. Man wollte sich an den Beschuldigten rächen und sie den Schmerz, den sie verursacht haben, selber spüren lassen.
Todesstrafen
Je nach Art des Delikts gab es eine andere Form der Todesstrafe und es gab unterschiedliche Strafen für Frauen und Männer.
Männerstrafen:
- Hängen: bei mehrfachem Diebstahl
- Enthauptung: bei Totschlag, Fehde, Vergewaltigung
- Vierteilung: bei politischen Delikten wie Landesverrat
- Rädern: bei Mord oder Raub
Frauenstrafen
- Ertränken: bei Diebstahl oder Ehebruch
- Verbrennen: bei politischen und religiösen Delikten, u. a. Hexerei
Leibesstrafen
- Abhauen von Gliedmassen: bei Diebstahl oder Hausfriedensbruch
- Abschneiden der Zunge: bei Lügnern und Betrügern
- Abschneiden oder von Ohren und Nase: bei leichteren Diebstählen oder Gotteslästerung
- Brandmarkung (Brandmal im Gesicht): bei Diebstahl und Prostituierten
Ausstossungsstrafen
- Acht (man konnte von jedem straflos getötet werden): bei Raub, Mord, Brandstiftung, wenn sich der Täter seiner Strafe nicht stellte
- Verbannung: bei Armutsdelinquenz
Ehrenstrafen
bei leichten Delikten wie Betrug, Verleumdung, Ehebruch, Prostitution
- Pranger (gab es in verschiedenen Formen)
- Trüllhäuschen: der Delinquent war in einem Käfig, der auf einer Achse stand und jeder, der vorbeikam, konnte am Käfig drehen oder Gegenstände hineinwerfen
- Halsgeige: eher für Frauen
- Schandpfahl
- Schandmaske
- Haare scheren