Mit der laufenden Revision der Strafprozessordnung (StPO) soll ihre Praxistauglichkeit durch punktuelle Änderungen verbessert werden. Die Teilnahmerechte bei Einvernahmen sollen mit dieser Gesetzesrevision eingeschränkt werden, um zu verhindern, dass sich beschuldigte Personen untereinander absprechen. Nach geltendem Recht dürfen alle Parteien im Verfahren bei allen Beweiserhebungen dabei sein. Mit der Revision soll zudem die Position der Opfer von Straftaten gestärkt werden.
Die parlamentarischen Beratungen zu dieser Gesetzesrevision sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere das Teilnahmerecht für Beschuldigte an Einvernahmen bleibt umstritten. National- und Ständerat sind sich weiterhin nicht einig, ob Beschuldigte an Einvernahmen anderer Beschuldigter teilnehmen dürfen. Der Bundesrat und auch der Ständerat möchten das Teilnahmerecht von Beschuldigten an Einvernahmen einschränken. Gemeint sind zum Beispiel Einvernahmen von Zeugen oder Personen, die im gleichen Verfahren beschuldigt sind. Der Nationalrat will aber bei der heutigen Regelung bleiben. Mit 116 zu 70 Stimmen hielt er am 2. März 2022 daran fest. Der Nationalrat folgte dem vom Ständerat eingebrachten Vorschlag nicht, womit weiterhin eine Differenz zwischen den beiden parlamentarischen Kammern besteht.
Eine zweite Differenz hat der Nationalrat ausgeräumt: Das Konzept der „justice restaurative“, bei dem die Parteien in allen Stadien eines Verfahrens in eine Mediation einwilligen können und aktiv zur Wiedergutmachung beitragen, wird vorläufig nicht Teil der Strafprozessordnung.
Als Kanzlei, die sich auch in Strafsachen engagiert, wird die Revision der Strafprozessordnung auch unsere Straf- und Opferhilfemandate tangieren. Wir bleiben also an diesem Thema dran.
Unser Mitarbeiter, MLaw Cyril Zufferey, hat seine Masterarbeit der vorgesehenen Einschränkung der Teilnahmerechte gewidmet. Wenn Sie Interesse haben,
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