Welche Gesell­schaftsform für mein neues Unter­nehmen?

Die Gründung eines Unternehmens ist nicht nur mit wirtschaftlichen, sondern auch mit einigen rechtlichen Fragen verbunden: Allem voran, welche Gesellschaftsform am passendsten ist für das Unternehmen.


Die Gesellschaftsformen in der Schweiz unterscheiden sich durch folgende Kriterien:

Kapital

In der Schweiz wird zwischen Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) unterschieden. Bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Vordergrund. Im Gegensatz zu Personengesellschaften ist bei AGs und GmbHs ein Mindestkapital vorgesehen. Die Gründungskosten und der Kapitalbedarf variieren je nach Rechtsform.

Formvorschriften und Handhabung

Die Rechtsform entscheidet, ob Formvorschriften bei der Gründung eingehalten werden müssen und ob ein Eintrag ins Handelsregister notwendig ist. Nach der Gründung gibt es je nach Rechtsform Pflichten zur Buchführung, Offenlegung der Finanzen oder zu Gesellschafterversammlungen.

Haftung und Risiko

Kapitalgesellschaften haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Bei Personengesellschaften hingegen, haften die Gesellschafter subsidiär mit ihrem Privatvermögen. Einzelunternehmen fallen in keine dieser Kategorien, da die Unternehmerin allein mit ihrem Vermögen haftet.

Unabhängigkeit

Je nach Gesellschaftsform sind ein oder mehrere Personen an der Entscheidfindung beteiligt. Die Gesellschaft kann entweder nur aus mitgestaltenden Partnern bestehen oder auch noch reine Kapitalgeber haben, die nicht mitentscheiden.

Besteuerung

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen. Darum wird das Vermögen und der Gewinn der Gesellschaft bei den Gesellschafter:innen anteilsmässig besteuert. Bei Kapitalgesellschaften gibt es eine steuerliche Doppelbelastung: Die Gesellschaft wird für ihr Vermögen und den Reingewinn besteuert, die Gesellschafterin bezahlt nochmals Steuern auf den ausgeschütteten Gewinn.

Soziale Sicherheit

Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder ganz inexistent.


Überblick über die einzelnen Gesellschaftsformen

Einzelunternehmen

Geeignet für Personen, die allein ein Unternehmen betreiben; also für Kleinstunternehmen oder Personen, die einen freien Beruf ausüben.

  • Mindestkapital: keines
  • Buchführungspflicht weniger streng bis Jahresumsatz von CHF 500’000 und Eintragung im Handelsregister erst ab CHF 100’000 Jahresumsatz notwendig
  • Persönliche Haftung der Unternehmerin
  • Besteuerung: in privater Steuererklärung und somit keine steuerliche Doppelbelastung

Einfache Gesellschaft

Geeignet für Unternehmen, die nur kleinere Projekte haben oder nur für gewisse Zeit bestehen.

  • Mindestkapital: keines
  • Keine Eintragung im Handelsregister möglich und keine besondere Form bei der Gründung vorgesehen, aber ein Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert
  • Haftung: solidarische Haftung der Gesellschafter, d.h. jeder kann auf alle Schulden der Gesellschaft belangt werden

Kollektivgesellschaft

Geeignet für kleine Unternehmen (min. 2 Personen), deren Gesellschafter eine enge persönliche und berufliche Verbindung haben.

  • Mindestkapital: keines
  • Gründung: Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert, Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch
  • Solidarische, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Besteuerung der Gesellschafter als selbständige Unternehmer

Kommanditgesellschaft

Geeignet für kleinere personenbezogene Unternehmen, wenn zusätzliches Eigenkapital benötigt wird, man aber keine neue Teilhaberin möchte.

  • Mindestkapital: keines
  • Gründung: Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert, Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch
  • Besteht aus min. 1 Komplementärin (unbeschränkt haftendende Gesellschafterin) und min. 1 Kommanditär (beschränkt haftender Gesellschafter)
  • Haftung: primär Gesellschaftsvermögen, subsidiär Komplementäre mit ihrem persönlichen Vermögen, nochmals subsidiär Kommanditäre beschränkt auf die Höhe der Kommanditeinlage

GmbH

Geeignet für KMU und Familienunternehmen, aber auch eine Einzelperson kann eine GmbH gründen.

  • Mindestkapital: CHF 20’000
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand durch Buchführungspflicht, Gesellschaftsversammlung etc.
  • Haftung: Gesellschafter haften nicht, sondern die Gesellschaft.
  • Miteinbindung der Gesellschafter:innen und Kontrolle des Unternehmens darüber, wer Gesellschafter:in wird
  • Steuerliche Doppelbelastung
  • Gesellschafter:innen gelten als Angestellte und sind obligatorisch sozialversichert.

AG

Geeignet für grosse Unternehmen, die viel Kapital benötigen.

  • Mindestkapital: CHF 100’000
  • Komplexe Gründungsformalitäten und Verwaltung durch Offenlegungspflichten und Bilanzierungsvorschriften
  • Haftung: Aktionär:innen haften nur in der Höhe ihrer Einlagen
  • Aktionär:innen steuern nur Kapital bei, dafür keine Kontrolle des Unternehmens darüber, wer Aktionär:in wird
  • Steuerliche Doppelbelastung
  • Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte und sind obligatorisch sozialversichert.

Auch eine Genossenschaft oder ein Verein kann gewisse gewerbliche Aktivitäten ausführen, jedoch nicht als Hauptzweck.


Wie wir Sie unterstützen können

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens und rechtlichen Fragen zur Gründung. Auch bei sonstigen unternehmensrechtlichen Problemen unterstützen wir Sie gerne. Denn mit der Wahl der Rechtsform ist die Gründung noch nicht getan. Die Organe und der Sitz müssen bestimmt werden, Statuten müssen aufgestellt werden und es stellen sich steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Fragen.

Eberhart Anwaltskanzlei

Beitrag veröffentlicht am

22. September 2024

Autor

Eberhart Anwaltskanzlei

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