Alle Jahre wieder werden Gesetze angepasst und erneuert. Der folgende, nicht abschliessende Überblick zeigt Ihnen einige wichtige Änderungen, welche per 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind.
Werkvertrag: Stärkung der Rechte der Besteller
Im Werkvertragsrecht, welches insbesondere bei Bau-, Handwerks- und Renovationsarbeiten zur Anwendung gelangt, wurden die Rechte der Besteller gestärkt. Es ist bei Bauwerken neu nicht mehr zulässig, das gesetzliche Nachbesserungsrecht bei Mängeln vertraglich auszuschliessen. Stellt sich nach der Abnahme eines Werkes ein Mangel heraus, hat der Unternehmer diesen grundsätzlich zu beheben. Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist bei Baumängeln darf nicht mehr vertraglich verkürzt werden.
Die Rügefrist bei Baumängeln wird verlängert und beträgt neu 60 Tage ab Bauabnahme bzw. Entdeckung des Mangels. Bisher galt für den Besteller eine Rügefrist von wenigen Tagen. Diese Klarstellung schafft mehr Rechtssicherheit, insbesondere für private Bauherrinnen und Bauherren, die Mängel oft erst mit zeitlicher Verzögerung erkennen. Die Änderungen gelten auch beim Verkauf neu erstellter Immobilien.
Übergangsrecht: Bestehende Verträge, die bis am 31. Dezember 2025 abgeschlossen wurden, unterliegen weiterhin dem alten Recht, auch wenn die Arbeiten nach diesem Datum beginnen. Die Parteien können von diesem Grundsatz abweichen, indem sie den Vertrag nachträglich ändern und angeben, dass er dem neuen Recht unterliegt. Hingegen ist jede Klausel, die den neuen Bestimmungen widerspricht, in einem ab dem 1. Januar 2026 unterzeichneten Vertrag nichtig.
Strafrecht- Neuer Tatbestand des Stalkings (Nachstellung)
Stalking oder sogenanntes „Nachstellen“ ist neu als eigenständige Strafnorm im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Gemäss Art. 181b StGB wird, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Erfasst sind unter anderem das ständige Versenden von Nachrichten, unerwünschte Kontaktaufnahmen, Cyberstalking oder das gezielte Auflauern. Der neue Straftatbestand stellt einen bedeutenden Schritt in Sachen Opferschutz dar.
Davon erfasst sind nicht nur persönliche Nachstellungen, sondern auch digitale Formen wie Cyberstalking. Eine Strafverfolgung wegen Stalking erfolgt auf Antrag des Opfers, d. h. nur dann, wenn ein Strafantrag gestellt wird.
Schuldbetreibung und Konkurs: Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen
Im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht wurde der Schutz von zu Unrecht betriebenen Personen ausgebaut. Zu Unrecht betriebene Personen können zukünftig leichter verhindern, dass Dritte davon erfahren. Das Gesuch um Nichtbekanntgabe kann nun während fünf Jahren, statt früher während längstens einem Jahr, nach Abschluss des Verfahrens eingereicht werden. Ausserdem hat der Schuldner neu lediglich nachzuweisen, dass die Betreibung durch den Gläubiger nicht mehr fortgeführt wurde oder dieser mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist.
Die Betreibungsämter geben Dritten zudem von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben und nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls und vor Erlöschen des Einsichtsrechts Dritter ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, sofern der Gläubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags (Art. 79–84) eingeleitet wurde;
Die Gesetzesänderung erweist sich im Zusammenhang mit Wohnungs- oder Stellenbewerbungen, bei denen oft ein Betreibungsregisterauszug verlangt wird, als besonders Bedeutsam.
Konsumkredit
Wer einen Konsumkredit aufnimmt, ist verpflichtet, diesen zu einem späteren Zeitpunkt samt Zinsen zurückzuzahlen. Aufgrund des rückläufigen Zinsniveaus wurde auf Anfang 2026 der Höchstzinssatz für Konsumkredite angepasst und um 1% gesenkt. Er beträgt neu 10% für Barkredite und 12% für Überziehungskredite (bspw. bei Kreditkarten). Für Konsumenten und Konsumentinnen fallen bei der Aufnahme eines Konsumkredits somit künftig geringere Zinskosten an.
Neues Tarifgesetz im Gesundheitswesen (TARDOC)
Der Bundesrat hat das neue ambulante Gesamt-Tarifsystem genehmigt und in Kraft gesetzt. Es ersetzt das bisherige Tarifsystem TARMED und besteht aus dem Einzelleistungstarif TARDOC sowie ambulanten Pauschalen. Ziel ist ein modernes, datenbasiertes und weiterentwickelbares Abrechnungssystem für ambulante medizinische Leistungen. Für Patienten und Patientinnen sowie Prämienzahlende soll sich allerdings nicht viel verändern.
Stromgesetz
Das zweite Verordnungspaket zur Umsetzung der Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist in Kraft getreten. Der Bundesrat konkretisiert damit zentrale Elemente des neuen Stromgesetzes, insbesondere zugunsten von Produzenten erneuerbarer Energie sowie von Endverbrauchern und Endverbraucherinnen.
Die Endverbraucher und –verbraucherinnen können mit neuen Tarifmodellen, transparenteren Stromrechnungen und langfristig mit einer stabileren Versorgung rechnen. Gleichzeitig sollen Effizienzziele den Stromverbrauch senken.
Säule 3a- Nachzahlung
Neu können Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, ab dem Jahr 2025 entstandene Lücken in der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) nachträglich schliessen. Nicht einbezahlte Beiträge oder Teilbeiträge können bis zu zehn Jahre rückwirkend einbezahlt und von den Steuern abgezogen werden. Vorausgesetzt wird, dass im entsprechenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erworben wurde. Lücken aufgrund von Erwerbspausen (Aus-/Weiterbildungen, Elternzeit) können demnach nicht geschlossen werden, wenn in diesen Jahren kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wurde. Zu beachten ist, dass die Nachzahlung zusätzlich zum vollständig einbezahlten Betrag der Säule 3a des laufenden Jahres zu erfolgen hat.
Bei Fragen oder anderen Anliegen im Zusammenhang mit den geltenden bzw. geänderten gesetzlichen Grundlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches 2026!