Regelung von Kinderbelangen – Gericht oder Mediation?

12’460 Kinder waren im Jahr 2023 von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Nicht berücksichtigt sind in dieser Statistik des Bundes die Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern, die sich getrennt haben. Die Frage, wie die Kinderbelange im Trennungsfall geregelt werden sollen, betrifft also eine grosse Zahl von Familien und Kinder.

Die Trennungsphase ist emotional oft belastenden und komplex. Zwischen den Eltern müssen entscheidende Fragen geklärt werden: Welches Betreuungsmodell ist für das Kind und die Eltern am besten geeignet – die alleinige Obhut, die alternierende Obhut oder vielleicht das Nestmodell? Wie hoch ist der zu leistende Kindesunterhalt? Fragen, die nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder unmittelbar betreffen.

Grundsätzlich gibt es drei Wege zur Klärung der Kinderbelange:

  • Das Gericht trifft die Entscheidung in einem Urteil;
  • das Gericht hilft bei der Findung einer einvernehmliche Einigung;
  • die Kinderbelange werden von den Eltern im Rahmen einer gemeinsamen Scheidungskonvention einvernehmlich geregelt, welche anschliessend vom Gericht lediglich noch geprüft und genehmigt werden muss.

Eine Mediation kann helfen, um eine einvernehmliche Scheidungskonvention beim Gericht einreichen zu können.

Doch was genau versteht man unter «Mediation»?

Gemäss dem Schweizerischen Dachverband Mediation (SDM-FSM) sind Mediationen prinzipiengeleitete Formen der Konfliktklärung, bei der ergebnisoffene allparteiliche Dritte (Mediator*innen) die Beteiligten (Mediand*innen) darin unterstützen, in Konflikten selbstverantwortlich zu einvernehmlichen Regelungen zu finden. Anders ausgedrückt: Die Mediator*innen schaffen einen sicheren und strukturierten Rahmen, in dem die Beteiligten selbst eine Lösung erarbeiten können. Mediatori*innen bringen keine eigenen Lösungsvorschläge ein, sondern begleiten den Prozess, ohne zu werten oder Partei zu ergreifen. Denn die Konfliktparteien selbst wissen am besten, worum es im Kern geht und was für alle Beteiligten die beste Lösung ist. Die Parteien behalten somit die volle Verantwortung für ihren eigenen Konflikt. Ein zentrales Element für das Gelingen einer Mediation ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten am Prozess. Fehlt diese Bereitschaft, gilt die Mediation in der Regel als gescheitert.

Wenn man sich für den Weg ans Gericht entscheidet kann dies zu einem langwierigen Prozess führen. Das Gericht entscheidet in der Regel nur dann, wenn eine Einigung zwischen den Eltern nicht möglich ist. Also auch das Gericht hat das Ziel, dass eine Kommunikation zwischen den Eltern stattfinden kann und diese sich insbesondere über die Betreuungsregelung einigen können – denn am Ende ist es die betroffene Familie, die mit der Entscheidung leben muss. Selbst wenn der gerichtliche Weg eingeschlagen wird, lässt sich ein direkter Austausch zwischen den Eltern kaum vermeiden. Falls der Richter oder die Richterin schliesslich entscheiden muss, werden die Konfliktparteien von ihrem Konflikt enteignet, das heisst sie können nur beschränkt auf die schlussendliche Lösung Einfluss nehmen. Damit ein Richter oder eine Richterin über die Zuteilung der Obhut entscheiden kann, ist er oder sie in der Regel auf fachliche Einschätzungen – etwa in Form eines Gutachtens – angewiesen. Ein solches Gutachten betrifft sehr persönliche Aspekte, was für die Beteiligten emotional belastend und nervenaufreibend sein kann.

Zu den Nachteilen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zählen insbesondere die oftmals lange Verfahrensdauer, die sich über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken kann. Damit einher gehen erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten, die zusätzlich eine Belastung für das gesamte Familiensystem darstellen. In solchen langwierigen Verfahren gibt es in der Regel am Schluss keine Gewinner.

Im Sinne des Kindeswohls und zur Vermeidung von Loyalitätskonflikten ist es daher stets vorzuziehen, wenn die Eltern selbst zu einer gemeinsamen Lösung finden. Ein kooperativer Umgang und die Förderung des Kontakts zum jeweils anderen Elternteil helfen dem Kind, sich nicht zwischen Mutter und Vater entscheiden zu müssen.

Zu den Vorteilen einer Mediation zählen die geringeren Kosten, der Win-win-orientierte Ansatz sowie die Möglichkeit, die Kommunikation zwischen den Parteien zu erhalten oder sogar zu verbessern. Zudem kann eine Mediation zu einer individuelleren Lösung für die betroffene Familie führen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mediation geeignet ist, wenn…

  • Kooperationsbereitschaft zwischen den Parteien besteht.
  • die Parteien bereit sind, aktiv mitzuarbeiten und Verantwortung für die Lösung zu übernehmen.
  • das Bestreben, gemeinsam individuelle, flexible Lösungen zu finden, im Zentrum steht.

Ein Gerichtsverfahren ist meist dann notwendig, wenn keine Gesprächsbasis mehr besteht und eine Teilnahme an einem Mediationsprozess abgelehnt wird.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um für die Kinderbelange angemessene, verantwortungsvolle Lösungen zu finden, sei es auf dem Weg einer Mediation oder in einem Gerichtsverfahren.

Eberhart Anwaltskanzlei

Beitrag veröffentlicht am

23. Juni 2025

Autor

Eberhart Anwaltskanzlei

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