Blockchain, Kryptowährungen und das Metaverse – ein rechtsfreier Raum?

Bitcoin als bekannteste der auf der Blockchaintechnologie basierenden Kryptowährungen hat einen festen Platz in unserem Wirtschaftssystem gefunden. Auf Blockchain basierten Geschäftsmodellen und den Smart Contracts werden für viele Branchen ein grosses Potential vorausgesagt. Die virtuellen Welten des Metaverse, von Decentraland und der Gaming-Industrie werden immer realer. Und wo bleibt das Recht?

Es gibt keinen rechtsfreien Raum – aber das Recht entwickelt sich weiter

Es gibt in der Schweiz grundsätzlich keinen rechtsfreien Raum. Die allgemeinen Rechtsgrundlagen gelten technologieunabhängig. Weder gibt es ein spezielles Gesetz über die Informatik oder das Internet noch über die Digitalisierung. Technische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entwicklungen führen hingegen oft zu entsprechenden Anpassungen der bestehenden Rechtsgrundlagen. Bezüglich Blockchain ist dies bereits erfolgt.

Per 1. August 2021 ist das DLT-Gesetz (Distributed Ledger Technologie), also das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register, und die dazugehörende Mantelverordnung vollständig in Kraft getreten. Damit werden innovative DLT-Handelssysteme ermöglicht und die Rechtssicherheit im Konkursfall erhöht.

Die Schweiz gehört zu den Vorreitern einer modernen Regulierung

Das Parlament hat im September 2020 das DLT-Mantelgesetz verabschiedet, das zehn bestehende Bundesgesetze punktuell anpasst. Die Vorlage verbessert die Voraussetzungen für Blockchain- und DLT-Unternehmen in der Schweiz. Damit gehört die Schweiz international zu den Vorreitern einer modernen Regulierung innovativer Finanzmarkttechnologien.

Eine der zentralen Neuerungen ist eine Lizenz für DLT-Handelssysteme. Es handelt sich dabei um eine Finanzmarktinfrastruktur für DLT-Effekten, die nebst Finanzintermediären weitere Firmen und Personen zum Handel zulassen kann. Auch wird die Rechtssicherheit erhöht, indem die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkursfall ausdrücklich geregelt wird.

Bereits am 1. Februar 2021 traten u.a. die beschlossenen Änderungen des Obligationenrechts in Kraft. Diese ermöglichten die Einführung von Wertrechten auf einer Blockchain.

Im Einzelnen stellen sich bei konkreten Projekten im Umfeld von Kryptowährungen und DLT-Handelssystemen aber noch zahlreiche rechtliche Fragestellungen. Es gilt, die rasanten Entwicklungen rechtlich korrekt zu erfassen und regulatorisch richtig einzuordnen, zum Beispiel betreffend DeFi (Decentralized Finance), IDO Launchpads (Plattformen für Crowd Funding), ICO (Initial Coin Offerings) oder TGE (Token Generating Events) und NFT’s (Non Fungible Tokens).

Dies wird nicht nur die Marktteilnehmer (Kund*innen, Unternehmer*innen) sondern auch die Behörden (wie die FINMA) und letztlich auch die Gerichte noch vor grosse und spannende Herausforderungen stellen.

Wir sind dabei!

Unsere Kanzlei befasst sich intensiv mit den technologischen, kommerziellen und rechtlichen Entwicklungen rings um die Blockchain und den darauf basierenden Geschäftsmodellen.

Wir stehen Ihnen deshalb auch für Fragen im Zusammenhang mit Themen aus dem «digitalen Raum» gerne zur Verfügung.

Und Übrigens:

Das revidierte Datenschutzgesetz tritt 2023 in Kraft. Lesen Sie dazu mehr auf unserer neu gestalteten Webseite www.datenschutz-check-kmu.ch.

 

Freundliche Grüsse

Das Team der Eberhart Anwaltskanzlei AG