Die neuste Ausgabe „Unter der Lupe“ thematisiert schwergewichtig die Revision des Schweizerischen Erbrechts per 1. Januar 2023. Dieses erfährt mit der Revision einige grundlegende Änderungen. Wir zeigen Ihnen auf, wie sich die Ausgangslage mit Stand heute gestaltet, was sich per 1. Januar 2023 ändert, was gleich bleibt und wo unserer Ansicht nach noch weiterer Handlungsbedarf zur Modernisierung besteht. Sie finden unsere neuste Ausgabe direkt unter dem nachfolgenden Link. Wir wünschen gute Lektüre, freuen uns über Ihr Feedback und stehen für Ihre Anliegen gerne zur Verfügung.
Die Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023
Beitrag veröffentlicht am
19. Oktober 2021