Mit dem Velo unterwegs – Was passiert, wenn ich zu schnell fahre?

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Velofahren gehört in der Schweiz zum Alltag, sei es mit dem klassischen Velo oder dem E-Bike. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn man mit dem Velo zu schnell fährt? Gibt es überhaupt Tempolimiten für Velos? Und welche Regeln gelten für E-Bikes?


Welche Geschwindigkeitsregeln gibt es für Velos?

Auch für Velofahrer:innen gelten die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten. Die Verkehrsregeln müssen eingehalten werden und es gilt der allgemeine Grundsatz des Strassenverkehrsrechts, wonach die Geschwindigkeit stets den Umständen angepasst werden muss. Eine Rolle spielen dabei insbesondere die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse.

In der Praxis stellt sich im Zusammenhang mit den Tempolimiten das Problem, dass für gewöhnliche Velos keine Pflicht zur Anbringung eines Tachos besteht und viele Velofahrer:innen ihre Geschwindigkeit gar nicht exakt bestimmen können. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die geltenden Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten sind und die Fahrweise den jeweiligen Umständen anzupassen ist.

Wer also mit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Wohnquartier fährt, Fussgänger gefährdet oder besonders rücksichtslos unterwegs ist, kann dennoch gebüsst oder sogar im Rahmen eines ordentlichen Strafverfahrens belangt werden. Eine Busse ist möglich, ohne dass die Geschwindigkeit von der Polizei exakt gemessen wurde, sofern das Fehlverhalten offensichtlich gefährlich oder unangepasst ist.

Wichtig ist zudem: Erfolgt das Fehlverhalten in fahrunfähigem Zustand – etwa unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – kann sogar der Führerausweis entzogen werden, selbst wenn die Widerhandlung mit dem Velo begangen wurde.


Besonderheiten bei E-Bikes

Auch für Elektrovelos gelten die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten. Gerade schnelle E-Bikes erreichen Geschwindigkeiten, die über den zulässigen Limiten in Wohnquartieren oder Tempo 30-Zonen liegen können.

Als langsame E-Bikes gelten Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h. Für schnelle E-Bikes mit einer Unterstützung bis 45 km/h gelten dagegen strengere Vorschriften. Seit dem 1. April 2024 müssen neue schnelle E-Bikes mit einem Tachometer ausgestattet sein. Für ältere Modelle gilt eine Nachrüstungspflicht bis spätestens 1. April 2027.

Wer mit einem E-Bike die signalisierte Höchstgeschwindigkeit überschreitet – etwa in einer Tempo 20- oder Tempo 30-Zone – kann gebüsst werden. Nach aktueller Praxis droht häufig eine pauschale Ordnungsbusse von CHF 30.00. Anders als bei Motorfahrzeugen hängt die Busse dabei nicht zwingend vom genauen Ausmass der Überschreitung ab. Eine Busse kann auch dann ausgesprochen werden, wenn für das betreffende E-Bike zum Tatzeitpunkt noch keine gesetzliche Tachopflicht bestand.


Und Übrigens: Lichtpflicht auch am Tag

Für sämtliche E-Bikes gilt in der Schweiz eine Lichtpflicht – und zwar auch tagsüber. Wer ohne Licht fährt, riskiert ebenfalls eine Busse.