Home Office und Übernahme von Mietkosten

In der Presse vom 24./25. Mai ist die Schlagzeile aufgetaucht: «Die Arbeitgeber müssen einen Teil der Wohnungsmiete übernehmen, wenn sie Arbeitnehmer ins Home Office schicken».

Stimmt das tatsächlich?

Den Schlagzeilen liegt ein Urteil des Bundesgerichtes vom 23. April 2019 zugrunde (BGer 4A_533/2018 vom 23. April 2019). Der Fall geht zurück auf eine Klage aus dem Jahr 2016, hat also mit der heutigen «Home Office» Situation aufgrund der Covid-19 Pandemie gar nichts zu tun.

Im damaligen Fall hat die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer nie einen dauerhaften und geeigneten Arbeitsplatz angeboten und ihm auch nie einen solchen zur Verfügung gestellt. Unter diesen Umständen wurde argumentiert, sei die Arbeitsinfrastruktur zu Hause für die Berufsausübung notwendig. Dementsprechend habe die Arbeitgeberin nach Art. 327a OR dem Arbeitnehmer die für die Ausführung der Arbeit notwendigen Auslagen zu ersetzen. Vergleichbar sei die Situation mit jener der Benützung des privaten Fahrzeuges für Geschäftsfahrten, welche in Art. 327b OR explizit geregelt sei. Das Bundesgericht hält zur Höhe der Entschädigung fest, diese sei von der Vorinstanz auf CHF 150.—pro Monat geschätzt worden. Diese richterliche Schadenschätzung könne vom Bundesgericht nur korrigiert werden, wenn sie willkürlich wäre. Die Eingabe der Beschwerdeführerin genüge aber den Anforderungen an eine Willkürrüge nicht, so dass auf diese Rüge gar nicht eingetreten wurde.

Insgesamt zeigt sich also, dass eine «Home Office» Entschädigung dann in Betracht zu ziehen ist, wenn die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer gar keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Die Höhe der Entschädigung kann vom Richter dann je nach den konkreten Umständen geschätzt werden.

Die heutige «Home Office» Situation aufgrund des Corona Virus stellt sich anders dar. Aus dem Bundesgerichtsurteil vom 23. April 2019 lässt sich dazu noch nichts Konkretes ableiten und es ergibt sich daraus auch keine konkrete Pflicht zu einer Entschädigungszahlung. Es ist aber zu erwarten, dass sich die Gerichte früher oder  später einmal mit dieser Frage befassen müssen.

Beitrag veröffentlicht am

26. Mai 2020

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S.

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