Honorarmodelle
Unser Honorar wird transparent abgerechnet. Es gelten für uns die Vorschriften gemäss dem Anwaltsgesetz (BGFA) und bei Prozessen die Regeln der kantonalen Parteikostenverordnung (PKV). Verboten sind beispielsweise reine «Erfolgshonorare».
Im Rahmen dieser gesetzlichen Möglichkeiten rechnen wir üblicherweise nach Stundenaufwand ab, wobei wir Sie transparent über den jeweiligen Honoraransatz unserer Anwälte in Ihrem Mandat informieren. Bei Prozessen bemisst sich das Honorar oft nach dem Streitwert. Bei amtlichen Mandaten (z.B. bei unentgeltlicher Prozessführung, bei amtlichen Verteidigungen oder als amtlich eingesetzter Verfahrensbeistand bzw. Kindesvertreter) arbeiten wir selbstverständlich zum entsprechend reduzierten amtlichen Honorar.
Wir arbeiten auch gerne mit
Kostenschätzungen
Kostendächern oder
Fixpreisen (Pauschalen)
Sagen Sie uns Ihre Bedürfnisse und wir werden gemeinsam ein passendes Honorarmodell finden.